Hier finden Sie Informationen zu den in den Kreditverträgen geregelten Punkten: Kreditbetrag, Verzinsung, Kündigungsfrist, Rangrücktrittsklausel und Zweckbestimmung.
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.
Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (Haus-GmbH oder Hausverein) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber*innen.
Im Direktkredit-Vertrag sind folgende Punkte geregelt: Kreditbetrag, Verzinsung, Kündigungsfrist, Rangrücktrittsklausel, Anlagevolumen und Zweck.
1. Kreditbetrag
Sie können uns einen Kredit in Höhe von 500,- € oder mehr zur Verfügung stellen. Bei großen Beträgen gibt es auch die Möglichkeit, den Betrag auf mehrere Einzelverträge aufzuteilen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich.
2. Verzinsung
Wir können keine hohen Zinsen zahlen, wenn wir den sozialen Charakter des Projekts erhalten wollen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise und erlaubt uns, unsere Bankkredite schneller zu tilgen. Eine private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation ist durch das besondere Modell des Mietshäuser Syndikats ausgeschlossen.
Die Zinsen können Sie zwischen 0% und 2% mit uns vereinbaren. Die Refinanzierung Ihres Kredits erfolgt über die Mieten der Bewohnenden.
Die Zinsen können ausbezahlt oder auch weiter angelegt werden.
3. Kündigungsfrist
Sie können Ihr Geld mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten oder mehr bei uns anlegen. Kredite mit langen Kündigungsfristen sind für uns besonders hilfreich, weil sie eine hohe Planungssicherheit und niedrige Verwaltungskosten mit sich bringen. Gerade bei großen Kreditsummen ist das für uns wichtig.
Wir bitten Sie, die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir sicher planen können. Ein fairer Umgang mit Geld ist uns jedoch wichtig, daher werden wir uns bemühen, die Rückzahlung des Geldes bei Bedarf auch vorzeitig zu ermöglichen.
4. Rangrücktrittsklausel
Für den Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts können Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Außerdem ist durch die Rangrücktrittsklausel festgelegt, dass im Insolvenzfall stets alle anderen Schuldner, insbesondere die Banken, zuerst ihr Geld zurück bekommen, bevor die Direktkreditgeber*innen bedient werden. Den genauen Inhalt der Rangrücktrittsklausel finden Sie im Direktkreditvertrag.
5. Zweck
Die Direktkredite sind die Finanzierungsgrundlage für das „Wohnprojekt Trauben und Rosinen GmbH“. Ihr Direktkredit ermöglicht damit eine dauerhafte, sozialgebundene Vermietung und die Verwaltung der Gebäude in Selbstorganisation.
6. Anlagevolumen
Im Rahmen jeder einzelnen Vermögensanlage werden maximal 20 Nachrangdarlehen oder aber innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen.
Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
Gerne informieren wir Sie auch persönlich in einem Telefonat oder bei einem Treffen über die Risiken einer Kreditvergabe und besprechen Ihre Wünsche hinsichtlich Zinsen, Kündigungsfristen und Laufzeit. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.